Dekanat Rheingau-Taunus

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Angebote für Familien

Müssen Bäume eigentlich auch mal aufs Klo?

Mutter und Sohn im Wald (Symboldbild)
Mutter und Sohn im Wald (Symboldbild)

„Was haben Menschen mit Bäumen gemeinsam? Müssen Bäume eigentlich auch mal aufs Klo?“ Diese Fragen werden auf der Familienfreizeit des Evangelischen Dekanats vom 14. Oktober bis zum 18.10 Oktober in Wolfstein sicherlich von Kindern gestellt, ist sich Diakonin und Waldpädagogin Ulrike Schaffert sicher. „Der Wald ist nicht nur holzig und grün. Wir begeben uns mit allen fünf Sinnen auf eine spannende Spurensuche in den Wald“, verspricht sie den maximal 25 Teilnehmenden.

Wolfstein liegt im sogenannten Königsland, „einer wunderschönen Naturlandschaft des Pfälzer Berglandes“. Dort liegt auch die moderne Königsland-Jugendherberge. „Hier und in der Umgebung werden wir ein paar erlebnisreiche Tage miteinander verbringen“, freut sich Gemeindepädagoge Ralf Weinert, der gemeinsam mit Ulrike Schaffert die Freizeit organisiert. Auf dem Programm stehen unter anderem ein Tagesausflug ins nahegelegene Freilichtmuseum, eine Walderlebniswanderung, ein Waldgottesdienst sowie Abendimpulse und Lagerfeuer. Bastelangebote und Spieleabende für Klein und Groß runden das vielfältige Programm ab. „Zwischendurch bleibt sicher auch genügend Zeit, um in den Räumen der Jugendherberge bei einem Kaffee zu entspannen oder um auf dem Spielplatz nach Lust und Laune zu toben.“ Die Freizeit richtet sich an Familien mit Kindern im Alter zwischen 5 und 10 Jahren.

Die Freizeit kostet für Erwachsenen € 160, für Kinder € 80, inkl. Unterkunft, Voll-Verpflegung und Lunchpaket für den Tagesausflug, Eintritt ins Museum und Bastelmaterial.

„Jeder und jede mit und ohne Beeinträchtigung kann an der Freizeit teilnehmen“, betont Weinert. „Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine finanzielle Unterstützung benötigen. Wir möchten, dass alle die Möglichkeit bekommen können an diesem Angebot teilzunehmen“, fügt Ulrike Schaffert hinzu.

Anmeldeschluss ist der 15. August. Anmeldungen bei Diakonin Ulrike Schaffert. Telefon 01711091953 oder ulrike.schaffert@ekhn.de.

Es gelten die Allgemeinden Geschäftsbedingungen.

 

 

Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Freizeiten der Erwachsenen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus

1. Grundsätzliches 

1.1. Als Evangelische Erwachsenen-und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus bieten wir Freizeiten an, um Menschen einen Urlaub unter besonderen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Neben größtmöglicher Sorgfalt in der Auswahl von attraktiven Reisezielen, ist es uns ein besonderes Anliegen, christliche Gemeinschaft erlebbar zu machen: Die gemeinsame Zeit in guter Gemeinschaft miteinander zu teilen. Dabei wollen wir auch auf die individuellen Wünsche und Begabungen unserer Freizeitteilnehmer*innen eingehen. Wir verstehen das Leben auf unseren Freizeiten als Begegnung und Entwicklung. 

1.2. Um unserem Anspruch gerecht zu werden und zudem alle juristischen Voraussetzungen für die Durchführung von Freizeiten zu gewährleisten, verpflichten wir uns, ausschließlich gut geschulte Mitarbeiter*innen bei den Freizeiten einzusetzen. 

1.3. Wer sich zu unseren Freizeiten anmeldet, stellt sich darauf ein, an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen: Christliche Inhalte wie z.B. Bibelarbeiten, Gottesdienste und Andachten können Bestandteile unserer Freizeiten sein. Zu unseren Freizeiten ist jeder eingeladen, sofern für das jeweilige Angebot keine Teilnahmebeschränkungen (z.B. Alter) angegeben sind. 

2. Anmeldung und Zahlungen 

2.1. Mit der Anmeldung bietet die Erwachsen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Freizeitausschreibung incl. aller im Freizeitprospekt enthaltenen Informationen und Hinweise  verbindlich an. 

2.2. Es werden nur schriftliche Anmeldungen berücksichtigt, mündliche Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die Erwachsenen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus. 

2.3. Anmeldungen von Minderjährigen, wenn sie mit Nichtsorgeberechtigen (z. B. Verwandte, Freunde reisen) erfordern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten). Diese erklärt mit seiner/ ihrer Unterschrift,
• dass das Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten
  (Veränderungen bis Freizeitbeginn sind unaufgefordert mitzuteilen!),
• dass für die Dauer der Freizeit die Erziehungsbeauftragung gem. §1 JuSchG an
   die mitreisende Nichtsorgeberechtige übertragen wird,
• dass sie für die von seinen Kindern verursachten Schäden aufkommt,
• dass sie einverstanden ist, dass das Kind freie Zeit zur persönlichen Gestaltung hat.

2.4 Der Vertragspartner erklärt sich durch seine Unterschrift mit den allgemeinen Anmelde- und Vertragsbedingungen dieses Vertrages einverstanden.

Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. 

2.5. Nach Eingang der Anmeldung und nach Verstreichen der Widerspruchsfrist wird eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung verschickt.

2.6. Der restliche Teilnahmebeitrag wird spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Freizeitpreises besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Freizeit, eine unvollständige Bezahlung hebt die Vertragspflichten des TN jedoch nicht auf. 

2.7. Bei Freizeiten mit einer Länge von unter 7 Tagen behalten wir uns vereinfachende Regelungen zugunsten des/der Freizeitteilnehmer*in vor (z.B. Verzicht auf eine Anzahlung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, Einsammeln des/der Freizeitteilnehmer*in Beitrags bei Anmeldung, Abfahrt o.ä.). Maßgebend ist die Anmeldebestätigung, bzw. der Infobrief zur Freizeit.

2.8. Zur Absicherung der Leistungen übersendet die Erwachsenen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus mit der Anmeldebestätigung bei Freizeiten von einer Dauer von mehr als 3 Tagen einen Reisepreis-Sicherungsschein. Dies gilt nicht, sofern eine eigene Anreise durch den/die Freizeitteilnehmer*in erfolgt.

3. Leistungen 

3.1. Sofern nicht ausdrücklich anders in der Ausschreibung (Prospekt, Homepage) oder in der Buchungsbestätigung vermerkt, umfasst der Freizeitpreis folgende Leistungen: Fahrt, Verpflegung (mit Ausnahme der Verpflegung auf der Hinfahrt), Unterkunft, Material zur Freizeitgestaltung, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

3.2. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von der Erwachsenen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der betreffenden Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Erwachsenen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus verpflichtet sich, den/die Freizeitteilnehmer*in über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3.3 Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit versenden wir per Email oder Briefpost nähere Informationen zur gebuchten Freizeit. Abfahrtsort ist für die Freizeitteilnehmer*innen verbindlich, wenn die Anreise nicht im eigenen PKW erfolgt.

4. Rücktritt vom Vertrag / Nichtantritt der Freizeit / Ausschluss 

4.1 Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtantritt der Freizeit ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung des/der Freizeitteilnehmer*in zur vollen Bezahlung des Freizeitpreises verpflichtet bleibt. 

4.2. Bei Rücktritt sind der Erwachsenen und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus die durch die Abmeldung entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten, mindestens aber 50,--€ Bearbeitungsgebühren. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

4.3 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

4.4. In begründeten Ausnahmefällen kann die Erwachsenen- und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus zugunsten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin von dieser Regelung abweichen, ohne dass daraus eine Präzedenzentscheidung abgeleitet werden kann. Wenn nach § 651b BGB eine Ersatzperson benannt oder der Platz anderweitig neu besetzt werden kann, wird der eingezahlte Freizeitpreis erstattet. 

4.5 Wenn ein/eine Freizeitteilnehmer*in eine Freizeitmaßnahme vorzeitig selbst beendet, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht teilweise. 

4.6. Gefährdet das Verhalten eines/einer Freizeitteilnehmer*in die geordnete und gesicherte Durchführung der Freizeit, so kann die Freizeitleitung die Person von der Freizeit ausschließen. Die Kosten für eine separate Unterkunft oder die Rückreisekosten, bei Minderjährigen inkl. der Reisekosten für eine Begleitperson, trägt die ausgeschlossene Person. 

4.7. Tritt die Erwachsenen- und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus vom Angebot zurück (z.B. bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl) wird der eingezahlte Freizeitpreis voll erstattet. Die angemeldeten Personen werden unverzüglich informiert, mindestens jedoch 28 Tage vor Reisebeginn. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. 

5. Datenschutz & Zuschüsse

 5.1 Die für die organisatorische Abwicklung der Freizeiten benötigten Daten der  Freizeitteilnehmer*innen werden mittels EDV erfasst und gespeichert. 

5.2. Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

5.3. Mit der Anmeldung willigt der Vertragspartner ein, dass die Erwachsenen-und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus Bilder, die bei den Freizeiten entstehen, im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (zukünftige Prospekte, ejuBIG.de, Facebook, Instagram, Pressearbeit) verwenden darf. Selbstverständlich verpflichtet sich die Erwachsenen- und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus ihrerseits keine kompromittierenden Bilder zu verwenden! Ein Widerspruch ist schriftlich zu erklären.

6. Personalausweis, Pass- und Visavorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich die Freizeitteilnehmer*innen bei In- und Auslandsreisen über geltende Ausweispflicht zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern    dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

7. Haftung

7.1. Die Erwachsenen- und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus steht dafür ein, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden, wobei sich die Leistungen nach dem jeweiligen landesüblichen Standard des Zielortes richten. 

7.2. Für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen haftet die Erwachsenen- und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den behördlich genehmigten nationalen und internationalen Vorschriften, sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Insbesondere eine Haftung für unverschuldete Verspätungen ist hierbei ausgeschlossen. 

7.3. Begründete Reklamationen sind der Freizeitleitung unverzüglich mitzuteilen. 

8. Infektionsschutzgesetz

8.1 Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) sieht vor, dass wir Sie gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 über Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten informieren.

8.1.1 Das Gesetz bestimmt, dass Sie und Ihr Kind nicht mit zur Freizeit dürfen, wenn a) Sie und/ oder Ihr Kind an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe
    Erregermengen verursacht wird.
    Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und
    Durchfall durch EHEC-Bakterien.
    Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor
    (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und
     Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in  Deutschland übertragen werden)
b) eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert
     verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,
     Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze,
    ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
c) ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
d) wenn ihr Kind vor Vollendung des sechsten Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

8.1.2 Im Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass Kinder ud Erwachsene, die an einer Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird, nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung (in unserem Fall also die Freizeit) gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie und Ihr Kind zu Hause bleiben.
Erkranken ihr Kind oder Sie nach der Freizeit an einer hoch ansteckenden Infektion, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

9.4 Die aufkommenden Mehrkosten durch eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantänemaßnahme muss von den Erziehungsberechtigten übernommen werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen (siehe Punkt 3.1).

10. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach    deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Taunusstein - Bleidenstadt.

 

 (Stand: 01.01.2024, gültig für alle Freizeiten der Erwachsenen-und Familienbildung im Dekanat Rheingau-Taunus ab 2024)

 

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Ulrike Schaffert
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Diakonin Ulrike Schaffert
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Aarstraße 44
65232 Taunusstein
06128-4888-22
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Ralf Weinert
Ralf Weinert

Ralf Weinert
Schulbezogene Jugendarbeit im Sankt Vincenzstift
r.weinert(at)st-vincenzstift.de
Tel.: 06722/901-145




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